Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule „Ehm Welk“ Schwerin (VHS Schwerin)

1. Teilnehmerkreis

Die VHS Schwerin ist eine von der Landeshauptstadt Schwerin getragene öffentliche Einrichtung der Weiterbildung, die allen Erwachsenen und Heranwachsenden offen steht. Sofern im Einzelfall Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, sind diese im jeweiligen Programm bzw. entsprechenden Informationsblättern und Publikationen nachlesbar.

2. Leistungen

Die VHS Schwerin bietet Weiterbildungsmaßnahmen an, die sowohl berufsorientiert, als auch allgemeinbildend sein können. Das Programm ist nach Programmbereichen strukturiert und beinhaltet Kurse, Seminare, Vorträge, Konzerte, Fahrten und Reisen zu Studienzwecken (Exkursionen) sowie Besichtigungen. Veranstaltungen sind nach folgenden Programmbereichen gegliedert:

  • Kommunikation und Gesellschaft
  • Kultur und kreatives Gestalten 
  • Sprachen
  • Kunst und Gestalten
  • Berufliche Weiterbildung / Schulabschlüsse
  • Gesundheit / Entspannung / Bewegung / Ernährung
  • Seniorenarbeit
  • Bildungsreisen
  • Sternwarte

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den einzelnen Beschreibungen und Arbeitspapieren der Veranstaltungen. Die Veranstaltungen werden in der Regel zu Semesterbeginn und darüber hinaus per Internet, in der lokalen Presse sowie dem Stadtanzeiger bekannt gegeben. Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VHS ist gebührenpflichtig. Näheres ist der als Anhang A beigefügten Gebührenordnung zu entnehmen.

3. Anmeldung

Anmeldungen werden ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Veranstaltungen angenommen und in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Anmeldungen können

  • persönlich in der Geschäftsstelle, Volkshochschule "Ehm Welk", Puschkinstraße 13, 19055 Schwerin
  • per Post
  • per Fax
  • per E-Mail
  • per Internet mit Hilfe einer Anmeldemaske

erfolgen. Telefonische Vormerkungen sind möglich, gelten jedoch  nicht als verbindliche Anmeldung.

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der VHS Schwerin, so wie sie sich aus diesen AGB sowie den Satzungen der VHS Schwerin ergeben, anerkannt. Die Anmeldung gilt grundsätzlich als angenommen. Diese Annahmezusage gilt nur solange, bis die Kapazität der Veranstaltung nicht ausgeschöpft ist. Eine Nachricht erfolgt nur, wenn der Kurs belegt ist, verlegt wird oder ausfällt. 

Die Anmeldung, mit Ausnahme der Anmeldung per E-Mail und per Internet, hat spätestens bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Eine Anmeldung per Mail oder per Internet muss bis spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Im Falle der Anmeldung per E-Mail oder per Internet steht dem Anmelder ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an

- Volkshochschule "EhmWelk", Puschkinstraße 13, 19055 Schwerin
- per Fax unter der Rufnummer (0385) 5 91 27 22 bzw.
- per E-Mail an info-vhs@schwerin.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Besondere Hinweise:

Soweit es sich bei der Veranstaltung um eine solche mit ausschließlich Freizeitgestaltendem Inhalt handelt, erlischt Ihr Widerspruchsrecht vorzeitig, wenn mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen worden ist oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrun

4. Abmeldung/ Rücktritt

Eine Abmeldung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung erfolgen. Die Abmeldung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.

Die schriftliche Abmeldung ist zu richten an: Volkshochschule „Ehm Welk“, Puschkinstraße 13, 19055 Schwerin,

die elektronische Abmeldung per E-Mail ist zu richten an info-vhs@schwerin.de,

Rückzahlungen, anteilige Rückzahlungen erfolgen nach Maßgabe der Gebührenordnung in der jeweils aktuellen Fassung (diesen AGB als Anhang A beigefügt).

5. Informationen

zu Fragen der Kursbelegung, zu Terminen, Zeiten, Gebühren und Räumen der Veranstaltungen erhalten Sie im KulturInformationsZentrum (KIZ) bzw. direkt bei dem/der Fachbereichsleiter/ in der Volkshochschule zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten.

6. Beratung

Genaue Auskünfte zum Inhalt und Ablauf der Kurse und Einzelveranstaltungen, zu den Voraussetzungen und Zielen, zu Lehrmaterialien erteilen Ihnen die Mitarbeiter/innen des KIZ bzw. die Fachbereichsleiter/innen zu den angegebenen Sprechzeiten. Für die Teilnahme an einem Sprachkurs wird eine Beratung dringend empfohlen.

7. Hausordnung

Im Interesse eines reibungslosen Kursablaufs informieren Sie sich bitte an allen unseren Veranstaltungsorten über die geltende Hausordnung. In allen Veranstaltungsräumen ist das Rauchen nicht erlaubt.  

8. Anregungen und Kritik

Kurse und Einzelveranstaltungen werden inhaltlich und organisatorisch in hoher Qualität vorbereitet und durchgeführt.
Bei auftretenden Mängeln bitten wir Sie, diese den Kursleitenden bzw. den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, den Fachbereichsleitenden oder den Mitarbeitenden im KIZ zu übermitteln.

9. Firmenkurse mit der VHS

Sie finden in unserem Programm vielfältige Bildungsangebote. Wenn Sie für Ihre Mitarbeitenden eine auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittene Fortbildung verwirklichen wollen, sprechen Sie mit uns. Wir entwickeln für Sie das passende Konzept.

10. Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt, falls der Teilnehmer die Veranstaltung erfolgreich abgeschlossen hat bzw. mindestens 80 % der Zeit anwesend war.

11. Urheberschutz

Fotografieren und Bandmittschnitte in und während der einzelnen Veranstaltungen sind nicht gestattet, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

12. Haftung

Die VHS Schwerin behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. Die Haftung der VHS Schwerin, gleich aus welchem Grund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zu oder von einer Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die VHS Schwerin auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

14. Datenschutz

Zur Handhabung der Anmeldeformalitäten, aus Gründen der Vertragsabwicklung sowie zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Hierbei wird den Vorgaben des Datenschutzes nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, im besonderen denen des Datenschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Rechnung getragen.

15. Schlussbestimmung

Ergänzungen und Änderungen zu den einzelnen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden sind nicht wirksam. Die einzelnen Kursleitenden sind nicht berechtigt, den Leistungsumfang der Veranstaltungen oder die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu ändern.

Gerichtsstand ist Schwerin.

Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.


Anhang A

Gebührenordnung der Volkshochschule "Ehm Welk"

§ 1 Allgemeines

  1. Mit der Anmeldung entsteht die Pflicht der Teilnehmer/innen zur Zahlung der Gebühr nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung.
  2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen und die Inanspruchnahme von Leistungen der Volkshochschule – soweit diese nicht als unentgeltlich ausgewiesen sind - sind Gebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu zahlen.

§ 2 Gebühren

  1. Die Gebühren für Einzelveranstaltungen und Vortragsreihen (je Abend) können bis zu 5,00 € je Teilnehmer/in betragen.
  2. Die Gebühr beträgt für eine Kursveranstaltung im Bereich EDV/ Berufsorientierte Weiterbildung und Zertifikatskurse je nach Schwierigkeitsgrad/ Qualitätsniveau 2,50 € bis 5,00 €/ U. Stunde
    • Im Bereich Sprachen 1,50 € bis 2,50 €/ Unterrichtsstunde
    • In den verbleibenden Bereichen mindestens 1,50 €/ Unterrichtsstunde.
  3. Die Gebühr für den Vorbereitungslehrgang
    • zum Hauptschulabschluss 69,00 €
      Einzelfachbelegung 18,00 €
    • zum Realschulabschluss 84,50 €
      Einzelfachbelegung 23,00 €
    • zur Hochschulreife 99,50 €
      Einzelfachbelegung 28,00 €
  4. Abweichend von den festgesetzten Gebühren kann bei Kursen und Einzelveranstaltungen, die einen erhöhten Einsatz von Unterrichtsmaterialien und wartungsabhängigen Geräten verlangen sowie als beruflich verwertbar einzustufen sind, eine höhere Gebühr nach entsprechender Kalkulation festgelegt werden.
  5. Wenn für Veranstaltungen Vereinbarungen mit Dritten bestehen, können die Gebühren abweichend von § 2 Abs. 2 festgelegt werden.
  6. Die Gebühren für Bildungsreisen und Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung richten sich nach den der Volkshochschule tatsächlich entstehenden Kosten.
    Der Kostenbeitrag wird bei der Ausschreibung der Veranstaltung vorläufig und mit der Teilnahmebestätigung endgültig bekannt gegeben.

§ 3 Sonstige Gebühren

  1. Für zusätzliche Leistungen (Ausgabe von Material, Schreibmaschinen, Lehrbüchern u. a.) werden Zuschläge (genannt: Materialpauschale) zu den Teilnehmergebühren auf der Grundlage der der Volkshochschule entstehenden Kosten erhoben.
  2. Die Kursleiter/innen können nach Zustimmung der Volkshochschulleitung notwendige, anfallende Kosten für die Anschaffung von Materialien auf die Teilnehmer/ innen umlegen.
  3. Bei schriftlicher Benachrichtigung wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,50 €/ Anmeldung erhoben.
  4. Bei Empfang von Lehrmitteln und Büchern ist ein Sicherheitsbetrag zu hinterlegen, der der Hälfte des Nennwertes entsprechen muss. Die Rückerstattung erfolgt nach Rückgabe der Materialien. Die Teilnehmer/innen haben bei Verlust der Beschädigung die Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
  5. Kosten für Prüfungen sind von den Prüflingen zu tragen.

§ 4 Mindestteilnehmerzahl

  1. Veranstaltungen der Volkshochschule finden in der Regel nur bei einer Zahl von 10 Teilnehmern/innen statt. Bei Unterschreitung behält sich die Volkshochschule eine Zusammenlegung von Kursen vor.
  2. In Ausnahmefällen kann der Leiter/ die Leiterin bei geringerer Teilnehmerzahl nach Einschätzung der Wertigkeit einer Veranstaltung und der Prüfung der anfallenden Kosten der Durchführung einer Veranstaltung zustimmen. Die fehlenden Teilnehmergebühren können auf die Teilnehmer/innen der jeweiligen Veranstaltungen umgelegt werden.
  3. Für nachstehende Veranstaltungen kann die Teilnehmerzahl auf weniger als 10 Anmeldungen festgelegt werden.
    • Zertifikatsvorbereitende und gleichwertige Veranstaltungen
    • Veranstaltungen, die aus arbeitstechnischen Gründen weniger als 10 Teilnehmer/innen haben müssen.
    • Veranstaltungen der politischen Bildung und Elementarbildungskurse.

§ 5 Ermäßigungen

  1. Sozialhilfeempfängern, Schwerbehinderten, Arbeitslosen, Schülern, Aussiedlern, Studenten, Zivildienstleistenden, Wehrpflichtigen während der Ableistung des Wehrdienstes kann auf Antrag und Vorlage entsprechender Nachweise bei der Anmeldung eine Ermäßigung von bis zu 50 % gewährt werden. Der Nachweis ist in jedem Semester neu zu erbringen.
  2. Eltern und Alleinerziehende, die mit mindestens 2 Kindern bis zu 16 Jahren an demselben Kurs teilnehmen, erhalten für jedes Kind eine 25 %ige Ermäßigung.
  3. Gebührenermäßigungen werden nicht für Studienfahrten, für Kurse des kulturellkünstlerischen Bereiches, Sportkurse und für Kurse, in denen wartungsabhängige Geräte eingesetzt werden, genehmigt (z. B. Computerkurse, Maschinenschreiben, Videokurse).
  4. Für nicht unter § 5 Abs.1 fallende Personen kann der Leiter/ die Leiterin der VHS nach pflichtgemäßer Prüfung eine Ermäßigung bis zu 50 % der Teilnehmergebühren auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise genehmigen.
  5. Teilnehmer/innen an Jahreskursen kann Ratenzahlung vierteljährlich gebeten werden.
  6. Grundsätzlich ist die Gebühr für die volle Unterrichtsstundenzahl zu zahlen. Meldet sich ein Teilnehmer/in zu einem Kurs, oder einer Veranstaltung erst nach Absolvierung von mindestens der Hälfte der geplanten Unterrichtsstunden so sind 50 % der Gebühren und Umlagen zu zahlen.

§ 6 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsnachweise

  1. Die Teilnehmergebühr ist mit der Anmeldung fällig. Die Teilnehmergebühr und Materialpauschale ist bis spätestens 14 Tage nach Beginn der Veranstaltung auf das Konto der Stadtverwaltung bzw. in der Geschäftsstelle der VHS zu entrichten.
  2. Bedarf die Anmeldung zu einer Veranstaltung einer besonderen Bestätigung durch die VHS, wird die Gebühr mit Zugang der Bestätigung fällig.
  3. Bei mehrtägigen Studienreisen wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % Gebühren mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Der Rest der Gebühr ist bis zum Beginn der Studienreise fällig bzw. ist die Fälligkeit in der Annahmebestätigung zu bestimmen.

§ 8 Rückzahlungen

  1. Gebühren werden gegen Rückgabe der Teilnehmerkarte und Aushändigung einer Quittung bei Ausfall der Veranstaltung in voller Höhe zurückgezahlt.
  2. Bei Verlegung oder Abänderung einer Veranstaltung kann auf Antrag gezahlte Gebühr ganz oder falls sich diese Notwendigkeit im Laufe der Veranstaltung ergibt anteilmäßig erstattet werden.
  3. Gebühren werden anteilmäßig (abzüglich einer 20 % Verwaltungsgebühr die Gebühr) zurückerstattet, wenn die Teilnehmer/innen bis zur zweiten Veranstaltung schriftlich ihren Rücktritt bei der VHS – Geschäftsstelle angezeigt haben.
  4. Bei Kursen ist eine Erstattung ausgeschlossen, wenn die Teilnehmer/ innen bereits an mehr als der Hälfte der festgesetzten Unterrichtsstunden teilgenommen haben oder die Erstattung erst nach Beendigung des Kurses beantragen.
  5. Bei Rücktritt von einer Studienreise oder einem Seminar sind der Volkshochschule die tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Bearbeitungszuschlages in Höhe von 20 % der Teilnehmergebühr zu erstatten.
  6. Bei Erstattung wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % Teilnehmergebühren erhoben (wenn die Nichtteilnahme durch den Teilnehmer/ innen verschuldet wird)
  7. Gebühren werden bis zum Ende des jeweiligen Semesters zurückgezahlt.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Anhang B

Satzung der Volkshochschule „Ehm Welk“

§ 1 Rechtsstatus und Name

Die Volkshochschule (VHS) ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt Schwerin. Sie trägt den Namen:
VOLKSHOCHSCHULE “EHM WELK” DER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN

§ 2 Aufgabe

Als kommunales Zentrum der Weiterbildung hat die Volkshochschule die Aufgabe, mit einem inhaltlich breit angelegten und methodisch vielfältigem Angebot an allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung Erwachsenen und Heranwachsenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Die Volkshochschule bietet Hilfen für das Lernen, für die Orientierung und Urteilsfindung und für die Eigentätigkeiten.

§ 3 Eingliederung in die Stadtverwaltung

  1. Träger der Volkshochschule ist die Landeshauptstadt Schwerin.
  2. Die Volkshochschule ist dem Dezernenten für Bildung, Kultur und Sport unterstellt.
  3. Die Verwaltungsaufgaben der Volkshochschule werden von der Geschäftsstelle der Volkshochschule wahrgenommen.

§ 4 Hauptberufliche Mitarbeiter der Volkshochschule

Die Freiheit und Selbständigkeit der pädagogischen Arbeit der Volkshochschule, ihrer Kursleiter und Referenten werden im Rahmen des Arbeitsplanes garantiert. Sie findet ihre Grenzen in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Grundgesetz, den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und in dieser Satzung.

§ 5 Leiter der Volkshochschule

  1. Die Landeshauptstadt Schwerin bestellt einen Leiter der Volkshochschule, der hauptamtlich tätig ist.
  2. Der Leiter der Volkshochschule ist zuständig für die pädagogische und organisatorische Leitung der Volkshochschule.
  3. Das Hausrecht in den von der Volkshochschule genutzten Gebäuden wird durch den Leiter der Volkshochschule oder in seiner Abwesenheit durch seinen Stellvertreter wahrgenommen.

§ 6 Hauptberufliche Mitarbeiter der Volkshochschule

  1. Der Leiter der Volkshochschule bestimmt einen Bereichsleiter als seinen offiziellen Vertreter, dessen Arbeitsgebiete er festlegt.
  2. Der Leiter der Volkshochschule kann Arbeiten aus seinem Kompetenzbereich an hauptberufliche Mitarbeiter delegieren.
  3. Planung, Organisation und Durchführung der Arbeit der Volkshochschule erfolgt im Zusammenwirken mit allen hauptberuflichen Mitarbeitern.
    Die hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter sind im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben insbesondere für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Lehrveranstaltungen verantwortlich.
    1. Die hauptberuflichen Mitarbeiter treten je einmal im Frühjahrs- bzw. Herbstsemester zu einer Versammlung zusammen.
      Der Leiter der Volkshochschule lädt zur ersten Versammlung ein.
    2. Die Versammlung der hauptberuflichen Mitarbeiter hat insbesondere folgende Aufgaben:
      • Wahl eines Sprechers und eines Stellvertreters für den VHS-Beirat für die Dauer von 2 Jahren
      • Beratung von Anregungen für den VHS-Beirat
      • Der Sprecher der Versammlung der hauptberuflichen Mitarbeiter beruft die Sitzung ein, bereitet sie vor und leitet sie.
      • Die Versammlung der hauptberuflichen Mitarbeiter kann Einzelheiten ihres Verfahrens in einer Geschäftsordnung regeln.

§ 7 Nebenberufliche Mitarbeiter

  1. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen kann nebenberuflichen Mitarbeitern übertragen werden.
    Ihre Aufgaben richten sich nach den mit ihnen abgeschlossenen Verträgen.
  2. Die nebenberuflichen Mitarbeiter treten mindestens einmal je Semester zu einer Versammlung zusammen.
    Der Leiter der Volkshochschule lädt zur ersten Versammlung ein.
  3. Die Versammlung der nebenberuflichen Mitarbeiter wählt aus ihrer Mitte für jeweils zwei Jahre den Kursleiterrat.
    Die Zusammensetzung bestimmt die Versammlung.
    Dabei ist sicherzustellen, dass alle Fachbereiche der Volkshochschule angemessen vertreten sind.
    Der Kursleiter hat insbesondere folgende Aufgaben:
    • Wahl eines Sprechers und seines Stellvertreters für den VHS-Beirat für die Dauer von zwei Jahren.
    • Beratung und Anregungen für den VHS-Beirat.
  4. Der Sprecher des Kursleiterrates lädt zu den Sitzungen ein, bereitet sie vor und leitet sie.
  5. Die Versammlung der nebenberuflichen Mitarbeiter kann Einzelheiten ihres Verfahrens und das des Kursleiterrates in einer Geschäftsordnung regeln.

§ 8 VHS-Beirat

  1. Zur Förderung der Arbeit der Volkshochschule wird ein Volkshochschulbeirat gebildet.
  2. Der VHS-Beirat berät und beschließt Empfehlungen, die sich an den Leiter der Volkshochschule und über diesen an den Träger richten.
    Die Entscheidungsbefugnisse des Trägers werden hierdurch nicht berührt.
    Zu den Empfehlungen der
    1. den Grundsätzen der Arbeit der Volkshochschule,
    2. der Weiterbildungsentwicklungsplanung und der Zusammenarbeit mit anderen Weiterbildungseinrichtungen,
    3. der Planung und der Durchführung des Jahresprogramms,
    4. der pädagogischen und organisatorischen Gestaltung der Veranstaltungen und Verbesserung der Lernbedingungen,
    5. der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung,
    6. der Beratung der Teilnehmergebühren und der Honorare für die nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeiter.
  3. Der VHS-Beirat besteht aus 10 Mitgliedern.
    Ihm gehören an:
    1. Leiter der Volkshochschule
    2. Dezernat für Bildung, Kultur und Sport
    3. Sprecher der hauptberuflichen Mitarbeiter
    4. 1 Vertreter des Landesverbandes der VHS Mecklenburg-Vorpommern
    5. 1 Vertreter des Kulturausschusses
    6. 1 Vertreter des Bildungsausschusses
    7. 1 Teilnehmervertreter
    8. 1 Vertreter der nebenberuflichen Mitarbeiter
    9. Vertreter des Arbeitsamtes
    10. Vertreter eines Wirtschaftsunternehmens
  4. Der VHS-Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Sitzungen einberuft und leitet sowie einen Stellvertreter des Vorsitzenden.
    Zur ersten Sitzung des Beirates lädt der VHS-Leiter ein.
  5. Die Vertreter der Kursteilnehmer und der nebenberuflichen Mitarbeiter scheiden aus dem VHS-Beirat vor Ablauf ihrer Wahlzeit aus, wenn ihre Kursteilnehmer bzw. ihre Dozenteneigenschaft entfällt.
  6. Die unter Absatz 3, Buchstabe d) bis j) genannten Mitglieder sind stimmberechtigt.
    Der Beirat beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.
  7. Die unter Absatz 3, Buchstabe b), e), f) genannten Mitglieder sind für die Dauer ihrer Wahlzeit Mitglied des Beirates.
  8. Der VHS-Beirat tritt mindestens einmal im Semester zusammen. Zur ersten Sitzung lädt der Leiter der Volkshochschule, zu den weiteren Sitzungen der von dem Beirat zu wählenden Vorsitzenden ein.
  9. Der VHS-Beirat ist einberufen, wenn dies von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gefordert wird.
  10. Der Leiter der VHS ist verpflichtet, den Beirat über alle wichtigen Entwicklungen und Entscheidungen in der Arbeit der VHS zu unterrichten.
  11. Die Sitzungen des Beirates sind in der Regel öffentlich. Der VHS-Beirat kann Einzelheiten seines Verfahrens in einer Geschäftsordnung regeln.

§ 9 Teilnehmer

  1. An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann teilnehmen wer 16 Jahre alt ist. Der VHS-Leiter kann für einzelne Veranstaltungen ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festlegen.
  2. Bei Kursen kann die Zulassung von Teilnehmern vom Nachweis sachlich gebotener Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen kann wegen der Art der Veranstaltung, aus pädagogischen oder räumlichen Gründen begrenzt werden.
  3. Den Teilnehmern wird der regelmäßige Besuch der VHS-Veranstaltungen auf Antrag bescheinigt.
  4. In Kursen, bei denen ein Abschluss (Zertifikatskurse, Schulabschlüsse) möglich ist, wird grundsätzlich bei erfolgreichem Abschluss ein Beleg über die erworbene Qualifikation und das Ergebnis einer eventuellen Prüfung an die Teilnehmer ausgehändigt.

§ 10 Teilnehmergebühren

  1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule wird in der Regel ein Entgelt erhoben.
    Das Nähere bestimmt hierzu die Entgeltordnung.

§ 11 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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