§ 1 Allgemeines
§ 6 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise
§ 2 Gebühren
§ 7 Teilnehmerkarten
§ 3 Sonstige Gebühren
§ 8 Rückzahlungen
§ 4 Mindesteilnehmerzahl
§ 9 Inkrafttreten
§ 5 Ermäßigungen
§ 1 ALLGEMEINES
1. Mit der Anmeldung entsteht die Pflicht der Teilnehmer/innen zur Zahlung der Gebühr nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung.
2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen und die Inanspruchnahme von Leistungen der Volkshochschule - soweit diese nicht als unentgeltlich ausgewiesen sind - sind Gebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu zahlen.
§ 2 GEBÜHREN
1. Die Gebühren für Einzelveranstaltungen und Vortragsreihen (je Abend) kann bis zu 5,00 EUR je Teilnehmer/in betragen.
2. Die Gebühr beträgt für eine Kursveranstaltung im Bereich EDV/Berufsorientierte Weiterbildung und in Zertifikatskursen je nach Schwierigkeitsgrad/ Qualitätsniveau 2,50 EUR bis 5,00 EUR/U. Stunde.
Im Bereich Sprachen
1,50 EUR bis 2,50 EUR/U. Stunde
in den verbleibenden Bereichen mindestens 1,50 EUR/U. Stunde
3. Die Gebühr für den Vorbereitungslehrgang
zum Hauptschulabschluß 69,00 EUR
Einzelfachbelegung 18,00 EUR
zum Realschulabschluß 84,50 EUR
Einzelfachbelegung: 23,00 EUR
zur Hochschulreife 99,50 EUR
Einzelfachbelegung 28,00 EUR
4. Abweichend von den festgesetzten Gebühren kann bei Kursen und Einzelveranstaltungen; die einen erhöhten Einsatz von Unterrichtsmaterialien und wartungsabhängigen Geräten verlangen sowie als beruflich verwertbar einzustufen sind, eine höhere Gebühr nach entsprechender Kalkulation festgelegt werden.
5. Wenn für Veranstaltungen Vereinbarungen mit Dritten bestehen, können die Gebühren abweichend von § 2/2 festgelegt werden.
6. Die Gebühren für Bildungsreisen und Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung richten sich nach den der Volkshochschule tatsächlich entstehenden Kosten. Der Kostenbeitrag wird bei der Ausschreibung der Veranstaltung vorläufig und mit der Teilnahmebestätigung endgültig bekannt gegeben.
§ 3 SONSTIGE GEBÜHREN
1. Für zusätzliche Leistungen (Ausgabe von Material, Schreibmaschinen, Lehrbücher u. a.) werden Zuschläge ( genannt: Materialpauschale) zu den Teilnehmergebühren auf der Grundlage der der Volkshochschule entstehenden Kosten erhoben.
2. Die Kursleiter/innen können nach Zustimmung der Volkshochschulleitung notwendige, anfallende Kosten für die Anschaffung von Materialien auf die Teilnehmer/innen umlegen.
3. Bei schriftlichen Benachrichtigungen wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,50 EUR / Anmeldung erhoben.
4. Bei Empfang von Lehrmitteln und Büchern ist ein Sicherheitsbetrag zu hinterlegen, der der Hälfte des Nennwertes entsprechen muß. Die Rückerstattung erfolgt nach Rückgabe der Materialien. Die Teilnehmer/innen haben bei Verlust oder Beschädigung die Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
5. Kosten für Prüfungen sind von den Prüflingen zu tragen.
§ 4 MINDESTEILNEHMERZAHL
1. Veranstaltungen der Volkshochschule finden in der Regel nur bei einer Zahl von 10 Teilnehmern/innen statt. Bei Unterschreitung behält sich die Volkshochschule eine Zusammenlegung von Kursen vor.
2. In Ausnahmefällen kann der Leiter/die Leiterin bei geringerer Teilnehmerzahl nach Einschätzung der Wertigkeit einer Veranstaltung und der Prüfung der anfallenden Kosten der Durchführung einer Veranstaltung zustimmen. Die fehlenden Teilnehmergebühren können auf die Teilnehmer/innen der jeweiligen Veranstaltung umgelegt werden.
3. Für nachstehende Veranstaltungen kann die Teilnehmerzahl auf geringer als 10 Anmeldungen festgelegt werden.
Zertifikatsvorbereitende und gleichwertige Veranstaltungen
Veranstaltungen, die aus arbeitstechnischen Gründen weniger als 10 Teilnehmer/innen haben müssen.
Veranstaltungen der politischen Bildung und Elementarbildungskursen.
§ 5 ERMÄßIGUNGEN
1. Sozialhilfeempfängern, Schwerbehinderten, Arbeitslosen, Schülern, Auszubildenden, Studenten, Zivildienstleistenden, Wehrpflichtigen während der Ableistung des Wehrdienstes kann auf Antrag und Vorlage entsprechender Nachweise bei der Anmeldung eine Ermäßigung von bis zu 50 % gewährt werden.
Der Nachweis ist in jedem Semester neu zu erbringen.
2. Eltern und Alleinerziehende, die mit mindestens 2 Kindern bis zu 16 Jahren an demselben Kurs teilnehmen, erhalten für jedes Kind eine 25 % ige Ermäßigung.
3. Gebührenermäßigungen werden nicht für Studienfahrten, für Kurse des kulturell- künstlerischen Bereiches, Sportkurse und für Kurse, in denen wartungsabhängige Geräte eingesetzt werden, genehmigt( Z.B. Computerkurse, Maschinenschreiben, Videokurse).
4. Für nicht unter § 5/1 fallende Personen kann der Leiter/die Leiterin der VHS nach pflichtgemäßer Prüfung eine Ermäßigung bis zu 50 % der Teilnehmergebühren auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise genehmigen.
5. Teilnehmer/innen an Jahreskursen kann Ratenzahlung vierteljährlich gewährt werden.
6. Grundsätzlich ist die Gebühr für die volle U- Stundenzahl zu zahlen. Meldet sich ein Teilnehmer/in zu einem Kurs, oder einer Veranstaltung erst nach Absolvierung von mindestens der Hälfte der geplanten U- Stunden an, so sind 50 % der Gebühren und Umlagen zu zahlen.
§ 6 FÄLLIGKEIT DER GEBÜHREN UND ZAHLUNGSNACHWEISE
1. Die Teilnehmergebühr ist mit der Anmeldung fällig. Die Teilnehmergebühr und Materialpauschale ist bis spätestens 14 Tage nach Beginn der Veranstaltung auf das Konto der Stadtverwaltung bzw.- in der Geschäftsstelle der VHS zu entrichten.
2. Bedarf die Anmeldung zu einer Veranstaltung einer besonderen Bestätigung durch die VHS, wird die Gebühr mit Zugang der Bestätigung fällig.
3. Bei mehrtägigen Studienreisen wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Gebühren mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Der Rest der Gebühren ist bis zum Beginn der Studienreise fällig bzw. ist die Fälligkeit in der Anmeldebestätigung zu bestimmen.
§ 8 RÜCKZAHLUNGEN
1. Gebühren werden gegen Rückgabe der Teilnehmerkarte und Aushändigung einer Quittung bei Ausfall der Veranstaltung in voller Höhe zurückgezahlt.
2. Bei Verlegung oder Abänderung einer Veranstaltung kann auf Antrag die gezahlte Gebühr ganz oder falls sich diese Notwendigkeit im Laufe der Veranstaltung ergibt - anteilmäßig erstattet werden.
3. Gebühren werden anteilmäßig (abzüglich einer 20 % Verwaltungsgebühr auf die Gebühr) zurückerstattet, wenn die Teilnehmer/innen bis zur zweiten Veranstaltung schriftlich ihren Rücktritt bei der VHS - Geschäftsstelle angezeigt haben.
4. Bei Kursen ist eine Erstattung ausgeschlossen, wenn die Teilnehmer/innen bereits an mehr als der Hälfte der festgesetzten Unterrichtsstunden teilgenommen haben oder die Erstattung erst nach Beendigung des Kurses beantragen.
5. Bei Rücktritt von einer Studienreise oder einem Seminar sind der Volkshochschule die tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Bearbeitungszuschlages in Höhe von 20 % der Teilnehmergebühr zu erstatten.
6. Bei Erstattung wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der Teilnehmergebühren erhoben ( wenn die Nichtteilnahme durch den Teilnehmer/innen verschuldet wird).
7. Gebühren werden bis zum Ende des jeweiligen Semesters zurückgezahlt.
§ 9 INKRAFTTRETEN
Diese Gebührenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.